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Gesetzentwurf zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Am 28.01.2011 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen "Entwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts" an die zuständigen Stellen geschickt. Dieser Gesetzentwurf sieht u.a. die Umbenennung des "Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes" (GPSG) in "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) vor.

Ziel des Entwurfs ist:

  • eine Anpassung des GPSG an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung
  • eine Umsetzung der Richtlinie 2009/127/EG über Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden
  • eine Teilumsetzung der Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie)
  • eine Anpassung von weiteren 27 Gesetzen und Verordnungen (z. B. wird die "Maschinenverordnung - 9. GPSGV" in "Maschinenverordnung - 9. ProdSV" umbenannt)

Die zuständigen Stellen müssen sich bis zum 16.02.2011 zum Gesetzentwurf äußern.

Sie können den Entwurf des neuen ProdSG hier ansehen:
Produktsicherheitsgesetz – ProdSG

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